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Das Familienrecht, als Teilbereich des Zivilrechts, regelt die juristischen Verhältnisse des Rechts der durch die Ehe, Familie oder Lebenspartnerschaft gemeinschaftlichen Personen. Das Familienrecht befasst sich mit den Themen Unterhalt, Scheidung, dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie die durch Scheidung möglicherweise eingetretenen Unterhaltzahlungen. Alle diese das Zivilrecht betreffenden Punkte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Vierten Buch, als Familienrecht für die Bundesrepublik Deutschland gültiges Recht. Die Kanzlei Dr. Lackmann wird sie als Fachanwalt in allen das Familienrecht betreffenden Punkten beraten und vor Gericht vertreten können. Informationen über die rechtlichen Folgen und rechtlichen Möglichkeiten der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft bis hin zu Adoption eines gemeinsamen Kindes werden von der Anwaltskanzlei Dr. Lackmann seit vielen Jahren erfolgreich vor Gericht vertreten. Dies beinhaltet natürlich auch den von zuvor glücklich sich verheirateten Menschen eingetretenen Fall der Scheidung und dadurch immer wieder auftretenden juristischen Komplikationen des Falles einer Scheidung. Das Familienrecht befasst sich somit klar mit dem Recht der Familie und sämtlichen damit verbundenen Personen, Institutionen und juristischen Personen. Im Familienrecht werden die Rechte und Pflichten der Einzelnen beschrieben und die Möglichkeiten für juristische Schritte zusammengefasst. Familienrechtliche Gesetze haben ihre Fassung schon im Bundesgesetzbuch (BGB). Der Ehe als eine in der deutschen Rechtsprechung gesehenen Institution wird ausdrücklich und explizit ein besonderer Schutz in Artikel 6 des Grundgesetzes abverlangt. Hier heißt es: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" [http://bundesrecht.juris.de/gg/art_6.html].
Information vom © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011: |