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Strafrecht

 

Das Strafrecht, als Teilbereich des öffentlichen Rechts, stellt eine Fassung aller Rechtsnormen dar, die das Miteinander der Menschen regelt und Verhaltensvorschriften umfasst. Hierzu zählen zum Beispiel Verbote für Straftaten. Außerdem können diese Straftaten mit Hilfe des Strafrechts durch den Staat notfalls mit Zwang geahndet und durchgesetzt werden.  

Das Strafrecht lässt die schwerwiegendsten Eingriffe des Staat in den persönlichen Bereich des Individuums zu. Aus diesem Grund unterliegt dem Strafrecht, seinen Folgen für den Straftäter sowie seiner Verfolgung, das am rechtsstaatlich stärkste kontrollierte Recht zugrunde. Hinzu kommt die Obacht und Hilfestellung der Opfer durch strafrechtlich anwältliche Hilfestellung.

Das Strafrecht, welches ebenso Kriminalrecht genannt wird, umfasst im Rechtssystem diejenigen rechtsstaatlichen Normen,welche bei Missachtung unter Strafe stehen und bei strafrechtlichen Handlungen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge geahndet werden.
Das Strafrecht regelt mit seinen Rechtsnormen menschliche Verhaltensweisen die unter Strafe stehen bzw. für die Sanktionen vorgesehen sind.
Diese Verhaltensweisen werden im Strafrecht als Straftaten oder Delikte bezeichnet.

Die Gesetze zum Strafrecht werden als Strafgesetzbuch bezeichnet, welches erstmals im Jahr 1871 erschien.. Die Veränderungen im Leben einer Gesellschaft und einem daraus bedingten sozialstaatlichen Umgang führte dazu, dass die ursprünglichen Texte häufig auf die gesellschaftlichen Erfordernisse mit Hilfe von Novellen modernisiert und damit verändert wurden. Infolge dessen kam es z.B. die frühere wich die Einteilung in Gefängnis sowie Haft der allgemeinen Freiheitsstrafe. Außerdem ist etwa die Homosexualität oder Ehebruch nicht mehr strafbar. Außerdem haben sich in Folge von Modernisierungen weitere Tatbestände ausgebildet, die nur mit Hilfe neuer Novellen strafrechtlich zu behandelnder sind. Als konkretes Beispiel Wirtschaftskriminalität mit adäuater Bestrafung zu nennen oder die strafrechtliche oder die Strafbarkeit von Umweltverschmutzung mit der hieraus als Tatbestand vorzunehmende Strafe des Straftäters bzw. der Straftäter.

Der Sinn und Zweck von Strafe, wie sie im Strafrecht fixiert ist, lässt sich am besten mit folgenden Punkten zusammenfassen:

  • Dient der Gerechtigkeit der Menschen untereinander (Kompensation durch Vergeltung)
  • Prävention: Abschreckung des Straftäter und weiterer Folgetäter um mit Hilfe staatlich bestimmter Normen eine Resozialisierung von Straftätern und eine Integration in die rechtsstaatlichen Normen zu ermöglichen
  • Bildung eines Bewusstseins und Verinnerlichung von Rechtsbewusstsein, ohne die eine Gesellschaft nicht in Frieden miteinander koexistieren könnnte

Eine Missachtung des bestehenden Strafgesetzbuches mit seinen formulierten Gesetzen kann und wird vom Rechtsstaat, wie in der Erziehung, nicht hingenommen. Die vom Strafrecht umfassten Gesetze werden als verbindliche Regelungen und Vorschriften gesehen, die bei einer Verletzung insofern einen Nachteil für den Täter haben müssen.
Zusammengefasst lässt sich formulieren, dass durch die niedergelegte schriftliche Form des Strafrechts in Form des Strafgesetzbuches die juristischen Verhältnisse mit Folgen strafbarer Handlungen des Täters rechtsstaatlich fixiert sind.

Zur zweckmäßigen Aufteilung des Strafrechts lässt sich noch folgendes nennen:
Materielles Strafrecht, Formelles Strafrecht, Strafvollzugsrecht
Zum Allgemeines Strafrecht zählt z.B. die Körperverletzung, Betrug, Diebstahl, Falschaussage und viele weitere Straftaten, die eine persona non grata, einen Straftäter zur Folge haben.

Handlungen im Sinne des strafrechtlichen Handlungsbegriffs sind ein vom Willen beherrschbares menschliches Verhalten. Als Abgrenzung hierzu sei etwa ein nicht willentlich zu steuernder Körperreflex zu nennen. Ein Reflex als Antwort auf einen äußeren oder inneren Reiz findet ohne eine willentliche Zwischenschaltung des freien Willens statt und stellt eine davon unabhänge nicht zu kontrollierende automatische Reaktion dar.


Herr Dr. Lackmann ist Fachanwalt für Strafrecht und bewältigt seit über 35 Jahren. Kapitalecht, Wirtschaftsrecht und Betäubungsmittelrecht als Tatbestand im Strafrecht sowie Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeiten. Außerdem Strafverfahrensrecht bei Unfallregulierungen ebenso wie sämtliche andere im Kriminalrecht auftretenden Punkte wie Verbot, Strafe, Täter, Angriffe, Diebstahl und Verteidigung.
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